Mittwoch, 6. Dezember 2006
Beweise abgelehnt: Gericht in Singapur lässt sich zu schamlosem Urteil hinreißen
wahrheit, 11:36h
Von einem Falun Dafa-Praktizierenden in Singapur
(Minghui.de) Die dritte Gerichtsverhandlung des „20. Juli-Falles“- eine falsche Anschuldigung von Falun Gong-Praktizierenden durch die Regierung in Singapur - war für den 28. November bis 1. Dezember 2006 eingeplant. Ohne juristische Vertretung mussten sich die beiden Praktizierenden bei der Verhandlung verteidigen. Der Richter, der Staatsanwalt und die Gerichtspolizisten, führten die Verhandlung unter hohem Druck und arbeiteten eng zusammen, um das Ziel eines raschen Urteils zu erreichen. Bald nachdem der Prozess begonnen hatte, brach der Staatsanwalt die geplante Zeugenanhörung und Beweisführung ab und lehnte die Zeugen und Beweise der Angeklagten ab. Dies wurde mit der Entschuldigung begründet, dass diese „irrelevant“ seien. Der Richter verkündete das Urteil am Morgen des nächsten Tages. Die beiden Angeklagten baten darum, einen Strafantrag beim Höchsten Gericht einbringen zu dürfen, um die Ablehnung ihrer Zeugen und Beweise anzufechten und um neue Zeugen zu laden. Sie wurden jedoch darüber informiert, dass der Prozess verändert worden sei und ihre Bitte wurde abgelehnt.
Um den Fall schnell abzuschließen, lehnte der Richter sogar die legitime Bitte der Angeklagten ab, mehr Zeit für ihr Schlussplädoyer zu erhalten. Er drängte darauf, den Fall am dritten Tag zu Ende zu bringen und erklärte die Angeklagten für schuldig. Frau Ng Chye Huay wurde zur Zahlung von 1.500 Singapur Dollar oder 15 Tagen Gefängnis verurteilt, falls die Strafe nicht bezahlt werden sollte. Herr Erh Boon Tiong wurde zu 1.000 Singapur Dollar oder zehn Tagen Gefängnis verurteilt.
Die beiden Angeklagten betrachteten die Verhandlung als unfair und weigerten sich, die Strafe zu bezahlen. Sie plädierten für Berufung. Im Gegensatz zu der üblichen Vorgehensweise, das Urteil erst zu vollstrecken, nachdem der Ausgang des Berufungsverfahrens abgewartet wurde, entschied der Richter, dass die Berufung erst nach dem Vollzug der Gefängnisstrafe durchgeführt werden könne. Eine solche Entscheidung wird für gewöhnlich nur dann durchgeführt, wenn der Angeklagte ein Krimineller ist, der ernsthaft die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Nachdem ihnen das Recht auf Berufung verweigert worden war, wurden Frau Ng und Herr Erh sofort von der Polizei weggebracht. Der Polizei zufolge wird Herr Erh seine Strafe im Queenstown-Gefängnis verbringen und Frau Ng im Chanqi-Frauengefängnis.
Am 20. Juli 2006 saßen drei Falun Gong-Praktizierende - Frau Ng Chye Huay, Herr Erh Boon Tiong und Frau Chen Peiyu - friedlich auf der Straßenseite gegenüber der chinesischen Botschaft und zeigten ein Transparent mit der Aufschrift „Hungerstreik, um gegen die unmenschliche Verfolgung von Falun Gong durch die KPC zu protestieren. Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China“. Sie wurden dafür von der Staatsanwaltschaft angeklagt „beleidigende Worte zu zeigen… im Blickfeld von Personen, die dadurch wahrscheinlich beleidigt wurden.“ Die drei Falun Gong-Praktizierenden konnten eine so schändliche Anklage nicht akzeptieren und entschieden sich, die wahre Geschichte im Gericht zu erklären. Die Verhandlung war für den 28. August angesetzt, aber die Anklage gegen Frau Chen wurde plötzlich und kurz vor der Verhandlung fallen gelassen. Die Einwanderungsbehörde setzte ihre Aufenthaltsbewilligung aus, so dass die 73-jährige Frau Singapur überstürzt verlassen musste.
Es war beinahe ein geheimer Prozess
Die meisten der Gerichtssäle können 60 bis 70 Menschen fassen. Die Prozesse, die Falun Gong-Praktizierende in den Jahren 2001 bis 2004 betrafen, wurden in Räumen mit solch einer Größenordnung abgehalten. Der „20. Juli”-Fall wurde jedoch in den Gerichtssälen 35 und 36 abgehalten, in denen es nur einen Platz für die Angeklagten gibt. Es war für Frau Ng und Herrn Erh nur schwer möglich, gleichzeitig dort zu sein, noch weniger, wenn Frau Chen hinzugekommen wäre.
Die Zahl der Menschen, die an der Anhörung teilnehmen wollten, war die bisher größte. Beinahe hundert Falun Gong-Praktizierende zeigten ihre Unterstützung vor Ort. Nur wenige durften in das Gebäude. Die meisten mussten tagelang draußen stehen. Einige Falun Gong-Praktizierende kamen für die Anhörungen den weiten Weg aus dem Ausland, aber sie bekamen nie die Chance, in den Gerichtssälen dabei zu sein. Am 28. August wurde es acht Falun Gong-Praktizierenden erlaubt, hineinzugehen. Vier Plätze waren für die Geheimpolizei und Journalisten reserviert. Der Fall konnte nicht wie ursprünglich geplant abgeschlossen werden. Als sich mehr und mehr Druck auf die Regierung von Singapur aufbaute, war die vorgetäuschte Offenheit weg. Schlussendlich wurden nur vier Falun Gong-Praktizierende hinein gelassen. Eine größere Anzahl Polizisten wurde hineingeschickt, um Platz zu nehmen. Mehr als zwanzig Polizisten bewachten alle Eingänge des Gerichtsgebäudes, um Unterstützer davon abzuhalten, hineinzugelangen.
Eine Reporterin von „The Epoch Times” fragte nach einem Stromanschluss für ihren Laptop. Der Richter verweigerte es ihr jedoch. Andere im Gerichtssaal durften ihre Laptops verwenden.
Starke Einschränkungen der Zeugenaussagen und der Beweisführung disqualifizieren diesen „Prozess“
Der Prozess kann nicht einmal als Geheimprozess bezeichnet werden. Er war vom Wesen her ein Kasperle-Theater. Durch die Regierung von Singapur stand das Gericht unter starkem Druck, diesen Fall abzuschließen. Jeder im Gericht, sogar der Staatsanwalt und die Polizeibeamten kooperierten miteinander, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zeugen und die Beweisführung wurden stark eingeschränkt. Ein Strafprozess sollte auf Zeugenaussagen und Beweisen basieren. Ein Prozess kann nicht ohne diese Elemente durchgeführt werden.
Den Falun Gong-Praktizierenden wurden vier Anklagepunkte vorgeworfen. Eine Gemeinsamkeit dieser vier Anklagepunkte ist der Mangel an Zeugen und Beweisen durch die Ankläger. Zwei davon betrafen das Verteilen von Flyern, wobei die Falun Gong-Praktizierenden der illegalen Versammlung beschuldigt wurden. Die anderen beiden beinhalteten die sitzenden Versammlungen vor der chinesischen Botschaft, wo Praktizierende wegen „Ehrenbeleidigung“ angeklagt wurden. Die Ankläger konnten wenige Beweise vorbringen, um auch nur einen der vier Anklagepunkte zu stützen. Dies stand in scharfem Kontrast zu einem Fall im Jahre 2004, als mehr als 20 Polizisten als Zeugen angeführt wurden, und eine große Anzahl von Einzelheiten als Beweise vorgebracht wurden. Die Ankläger verfolgten diesmal eine andere Strategie.
Der Fall vom 20. Juli hatte ursprünglich zwei Zeugen, einen Ermittlungsbeamten und einen Fotographen, und zwei Beweisstücke, das gezeigte Transparent und ein Videoband. Als die Ankläger die Zeugen befragten, wurden viele Fragen durch den Richter und den Staatsanwalt unterbrochen. Eine der Fragen war: „Warum wurden die Anklagepunkte gegen Frau Chen Peiyu fallen gelassen, aber nicht die Anklagepunkte gegen uns?“ „Warum lehnen sie es ab, zuzugeben, dass die Verfolgung von Falun Gong tatsächlich geschieht?“ Der Richter und der Staatsanwalt stoppten diese Fragen als irrelevant. Sie lehnten auch eine Menge an Beweismaterial ab, das von den Anklägern vorgebracht wurde.
Als der zweite Zeuge zur Befragung an der Reihe war, verkündete der Staatsanwalt plötzlich, dass der zweite Zeuge, der Fotograf, vom Fall ausgeschlossen worden sei und bat die Angeklagten, ihre Beweise auf der Stelle vorzulegen. Der Richter bewilligte diesen Antrag.
Der Angeklagte Herr Erh sagte, dass die grundlegende Frage diejenige wäre, ob die Verfolgung von Falun Gong durch die KPC eine Tatsache sei. Er legte mehr Beweise für die Verfolgung vor, aber diese wurden alle als irrelevant abgelehnt. Herr Erh und Frau Ng baten darum, mehr Zeugen aufzurufen, doch wurde dies mit der Rechtfertigung abgelehnt, diese Zeugen seien nicht anwesend. Die beiden Falun Gong-Praktizierenden fragten den Richter: „Wenn sie die Abwesenheit als Irrelevanz betrachten, wie behandeln sie einen Fall, wo jemand einen Mörder anheuert, um jemand anderen umzubringen?“ Der Richter ignorierte solche Fragen.
Die Angeklagten akzeptierten den Prozess nicht als rechtmäßig
Als der Richter die Angeklagten darum bat, ein abschließendes Statement zu machen, verweigerte Frau Ng dies, da sie nicht der Meinung war, dass dies ein Prozess sei: „Der gesamte Verfahrensablauf wurde mit Füßen getreten. Welchen Sinn hätte eine abschließende Erklärung?“
Herr Erh nahm die Gelegenheit war, um zu sagen, was er schon während des Prozesses sagen wollte, dabei jedoch unterbrochen worden war. Er sagte: „Ich ging zur chinesischen Botschaft, um die KPC aufzufordern, die unmenschliche Verfolgung zu stoppen. Ich tat dies aus Barmherzigkeit. Beinahe 3.000 Falun Gong-Praktizierende wurden während der Verfolgung getötet. Die Zahl undokumentierter Fälle ist viel größer. Viele Praktizierende wurden wegen ihrer Organe getötet.“
Das Urteil basierte auf Möglichkeiten und Spekulationen. Es fußte auf dem Gedanken eines Polizisten (Polizist Ng), dass das Transparent jemanden beleidigen könnte. Wenn jedoch die Verfolgung tatsächlich stattfindet, ist die Anklage gegenstandslos.
Der Schlüssel ist, ob die Verfolgung wahr ist oder nicht. In den vergangenen Tagen haben wir versucht zu beweisen, dass sie wahr ist. Wir legten den Bericht der UNO vor, den Brief von Präsident Bush, der die Verfolgung verurteilt, Resolution 188 und 304 des Amerikanischen Kongresses und den unabhängigen Untersuchungsbericht von kanadischen Untersuchern. Sie alle wurden abgelehnt. Viele ausländische Medien haben über die Verfolgung berichtet. Lee Kuan Yew (der erste Premierminister von Singapur von 1959 bis 1990) sagte vor kurzem in Dallas, dass er nicht wisse, warum China Falun Gong verfolgen würde. Das zeigt, dass er von der Verfolgung weiß.
Jeder sollte ein Gewissen haben. Die Welt ist nicht für das Böse da. Das Böse wird bestraft und wird dafür bezahlen, das ist ein himmlisches Gesetz. Obwohl uns die Regierung in Singapur nicht erlaubte, von der Verfolgung zu sprechen, werden wir dies weiterhin tun, egal wie schwierig es ist. Wir werden dies bis zum letzten Tag der Verfolgung tun.
Viele lokale Medien haben diesen Prozess seit der ersten Verhandlung im Juli sehr aufmerksam verfolgt. Die Medien berichteten über alle Verhandlungen auf allen Gerichtsebenen, sogar über die Treffen im Vorfeld der Verhandlungen, obwohl die meisten Berichte verzerrt und verleumderisch waren. Doch waren sie alle am 28. August im Gericht verschwunden. Sie schwiegen alle.
Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.ca/mh/articles/2006/12/1/143673.html
Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2006/12/2/80496.html
Übersetzt am: 2006-12-04
Veröffentlicht in www.minghui.de am: Dienstag 5. Dezember, 2006
(Minghui.de) Die dritte Gerichtsverhandlung des „20. Juli-Falles“- eine falsche Anschuldigung von Falun Gong-Praktizierenden durch die Regierung in Singapur - war für den 28. November bis 1. Dezember 2006 eingeplant. Ohne juristische Vertretung mussten sich die beiden Praktizierenden bei der Verhandlung verteidigen. Der Richter, der Staatsanwalt und die Gerichtspolizisten, führten die Verhandlung unter hohem Druck und arbeiteten eng zusammen, um das Ziel eines raschen Urteils zu erreichen. Bald nachdem der Prozess begonnen hatte, brach der Staatsanwalt die geplante Zeugenanhörung und Beweisführung ab und lehnte die Zeugen und Beweise der Angeklagten ab. Dies wurde mit der Entschuldigung begründet, dass diese „irrelevant“ seien. Der Richter verkündete das Urteil am Morgen des nächsten Tages. Die beiden Angeklagten baten darum, einen Strafantrag beim Höchsten Gericht einbringen zu dürfen, um die Ablehnung ihrer Zeugen und Beweise anzufechten und um neue Zeugen zu laden. Sie wurden jedoch darüber informiert, dass der Prozess verändert worden sei und ihre Bitte wurde abgelehnt.
Um den Fall schnell abzuschließen, lehnte der Richter sogar die legitime Bitte der Angeklagten ab, mehr Zeit für ihr Schlussplädoyer zu erhalten. Er drängte darauf, den Fall am dritten Tag zu Ende zu bringen und erklärte die Angeklagten für schuldig. Frau Ng Chye Huay wurde zur Zahlung von 1.500 Singapur Dollar oder 15 Tagen Gefängnis verurteilt, falls die Strafe nicht bezahlt werden sollte. Herr Erh Boon Tiong wurde zu 1.000 Singapur Dollar oder zehn Tagen Gefängnis verurteilt.
Die beiden Angeklagten betrachteten die Verhandlung als unfair und weigerten sich, die Strafe zu bezahlen. Sie plädierten für Berufung. Im Gegensatz zu der üblichen Vorgehensweise, das Urteil erst zu vollstrecken, nachdem der Ausgang des Berufungsverfahrens abgewartet wurde, entschied der Richter, dass die Berufung erst nach dem Vollzug der Gefängnisstrafe durchgeführt werden könne. Eine solche Entscheidung wird für gewöhnlich nur dann durchgeführt, wenn der Angeklagte ein Krimineller ist, der ernsthaft die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Nachdem ihnen das Recht auf Berufung verweigert worden war, wurden Frau Ng und Herr Erh sofort von der Polizei weggebracht. Der Polizei zufolge wird Herr Erh seine Strafe im Queenstown-Gefängnis verbringen und Frau Ng im Chanqi-Frauengefängnis.
Am 20. Juli 2006 saßen drei Falun Gong-Praktizierende - Frau Ng Chye Huay, Herr Erh Boon Tiong und Frau Chen Peiyu - friedlich auf der Straßenseite gegenüber der chinesischen Botschaft und zeigten ein Transparent mit der Aufschrift „Hungerstreik, um gegen die unmenschliche Verfolgung von Falun Gong durch die KPC zu protestieren. Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China“. Sie wurden dafür von der Staatsanwaltschaft angeklagt „beleidigende Worte zu zeigen… im Blickfeld von Personen, die dadurch wahrscheinlich beleidigt wurden.“ Die drei Falun Gong-Praktizierenden konnten eine so schändliche Anklage nicht akzeptieren und entschieden sich, die wahre Geschichte im Gericht zu erklären. Die Verhandlung war für den 28. August angesetzt, aber die Anklage gegen Frau Chen wurde plötzlich und kurz vor der Verhandlung fallen gelassen. Die Einwanderungsbehörde setzte ihre Aufenthaltsbewilligung aus, so dass die 73-jährige Frau Singapur überstürzt verlassen musste.
Es war beinahe ein geheimer Prozess
Die meisten der Gerichtssäle können 60 bis 70 Menschen fassen. Die Prozesse, die Falun Gong-Praktizierende in den Jahren 2001 bis 2004 betrafen, wurden in Räumen mit solch einer Größenordnung abgehalten. Der „20. Juli”-Fall wurde jedoch in den Gerichtssälen 35 und 36 abgehalten, in denen es nur einen Platz für die Angeklagten gibt. Es war für Frau Ng und Herrn Erh nur schwer möglich, gleichzeitig dort zu sein, noch weniger, wenn Frau Chen hinzugekommen wäre.
Die Zahl der Menschen, die an der Anhörung teilnehmen wollten, war die bisher größte. Beinahe hundert Falun Gong-Praktizierende zeigten ihre Unterstützung vor Ort. Nur wenige durften in das Gebäude. Die meisten mussten tagelang draußen stehen. Einige Falun Gong-Praktizierende kamen für die Anhörungen den weiten Weg aus dem Ausland, aber sie bekamen nie die Chance, in den Gerichtssälen dabei zu sein. Am 28. August wurde es acht Falun Gong-Praktizierenden erlaubt, hineinzugehen. Vier Plätze waren für die Geheimpolizei und Journalisten reserviert. Der Fall konnte nicht wie ursprünglich geplant abgeschlossen werden. Als sich mehr und mehr Druck auf die Regierung von Singapur aufbaute, war die vorgetäuschte Offenheit weg. Schlussendlich wurden nur vier Falun Gong-Praktizierende hinein gelassen. Eine größere Anzahl Polizisten wurde hineingeschickt, um Platz zu nehmen. Mehr als zwanzig Polizisten bewachten alle Eingänge des Gerichtsgebäudes, um Unterstützer davon abzuhalten, hineinzugelangen.
Eine Reporterin von „The Epoch Times” fragte nach einem Stromanschluss für ihren Laptop. Der Richter verweigerte es ihr jedoch. Andere im Gerichtssaal durften ihre Laptops verwenden.
Starke Einschränkungen der Zeugenaussagen und der Beweisführung disqualifizieren diesen „Prozess“
Der Prozess kann nicht einmal als Geheimprozess bezeichnet werden. Er war vom Wesen her ein Kasperle-Theater. Durch die Regierung von Singapur stand das Gericht unter starkem Druck, diesen Fall abzuschließen. Jeder im Gericht, sogar der Staatsanwalt und die Polizeibeamten kooperierten miteinander, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zeugen und die Beweisführung wurden stark eingeschränkt. Ein Strafprozess sollte auf Zeugenaussagen und Beweisen basieren. Ein Prozess kann nicht ohne diese Elemente durchgeführt werden.
Den Falun Gong-Praktizierenden wurden vier Anklagepunkte vorgeworfen. Eine Gemeinsamkeit dieser vier Anklagepunkte ist der Mangel an Zeugen und Beweisen durch die Ankläger. Zwei davon betrafen das Verteilen von Flyern, wobei die Falun Gong-Praktizierenden der illegalen Versammlung beschuldigt wurden. Die anderen beiden beinhalteten die sitzenden Versammlungen vor der chinesischen Botschaft, wo Praktizierende wegen „Ehrenbeleidigung“ angeklagt wurden. Die Ankläger konnten wenige Beweise vorbringen, um auch nur einen der vier Anklagepunkte zu stützen. Dies stand in scharfem Kontrast zu einem Fall im Jahre 2004, als mehr als 20 Polizisten als Zeugen angeführt wurden, und eine große Anzahl von Einzelheiten als Beweise vorgebracht wurden. Die Ankläger verfolgten diesmal eine andere Strategie.
Der Fall vom 20. Juli hatte ursprünglich zwei Zeugen, einen Ermittlungsbeamten und einen Fotographen, und zwei Beweisstücke, das gezeigte Transparent und ein Videoband. Als die Ankläger die Zeugen befragten, wurden viele Fragen durch den Richter und den Staatsanwalt unterbrochen. Eine der Fragen war: „Warum wurden die Anklagepunkte gegen Frau Chen Peiyu fallen gelassen, aber nicht die Anklagepunkte gegen uns?“ „Warum lehnen sie es ab, zuzugeben, dass die Verfolgung von Falun Gong tatsächlich geschieht?“ Der Richter und der Staatsanwalt stoppten diese Fragen als irrelevant. Sie lehnten auch eine Menge an Beweismaterial ab, das von den Anklägern vorgebracht wurde.
Als der zweite Zeuge zur Befragung an der Reihe war, verkündete der Staatsanwalt plötzlich, dass der zweite Zeuge, der Fotograf, vom Fall ausgeschlossen worden sei und bat die Angeklagten, ihre Beweise auf der Stelle vorzulegen. Der Richter bewilligte diesen Antrag.
Der Angeklagte Herr Erh sagte, dass die grundlegende Frage diejenige wäre, ob die Verfolgung von Falun Gong durch die KPC eine Tatsache sei. Er legte mehr Beweise für die Verfolgung vor, aber diese wurden alle als irrelevant abgelehnt. Herr Erh und Frau Ng baten darum, mehr Zeugen aufzurufen, doch wurde dies mit der Rechtfertigung abgelehnt, diese Zeugen seien nicht anwesend. Die beiden Falun Gong-Praktizierenden fragten den Richter: „Wenn sie die Abwesenheit als Irrelevanz betrachten, wie behandeln sie einen Fall, wo jemand einen Mörder anheuert, um jemand anderen umzubringen?“ Der Richter ignorierte solche Fragen.
Die Angeklagten akzeptierten den Prozess nicht als rechtmäßig
Als der Richter die Angeklagten darum bat, ein abschließendes Statement zu machen, verweigerte Frau Ng dies, da sie nicht der Meinung war, dass dies ein Prozess sei: „Der gesamte Verfahrensablauf wurde mit Füßen getreten. Welchen Sinn hätte eine abschließende Erklärung?“
Herr Erh nahm die Gelegenheit war, um zu sagen, was er schon während des Prozesses sagen wollte, dabei jedoch unterbrochen worden war. Er sagte: „Ich ging zur chinesischen Botschaft, um die KPC aufzufordern, die unmenschliche Verfolgung zu stoppen. Ich tat dies aus Barmherzigkeit. Beinahe 3.000 Falun Gong-Praktizierende wurden während der Verfolgung getötet. Die Zahl undokumentierter Fälle ist viel größer. Viele Praktizierende wurden wegen ihrer Organe getötet.“
Das Urteil basierte auf Möglichkeiten und Spekulationen. Es fußte auf dem Gedanken eines Polizisten (Polizist Ng), dass das Transparent jemanden beleidigen könnte. Wenn jedoch die Verfolgung tatsächlich stattfindet, ist die Anklage gegenstandslos.
Der Schlüssel ist, ob die Verfolgung wahr ist oder nicht. In den vergangenen Tagen haben wir versucht zu beweisen, dass sie wahr ist. Wir legten den Bericht der UNO vor, den Brief von Präsident Bush, der die Verfolgung verurteilt, Resolution 188 und 304 des Amerikanischen Kongresses und den unabhängigen Untersuchungsbericht von kanadischen Untersuchern. Sie alle wurden abgelehnt. Viele ausländische Medien haben über die Verfolgung berichtet. Lee Kuan Yew (der erste Premierminister von Singapur von 1959 bis 1990) sagte vor kurzem in Dallas, dass er nicht wisse, warum China Falun Gong verfolgen würde. Das zeigt, dass er von der Verfolgung weiß.
Jeder sollte ein Gewissen haben. Die Welt ist nicht für das Böse da. Das Böse wird bestraft und wird dafür bezahlen, das ist ein himmlisches Gesetz. Obwohl uns die Regierung in Singapur nicht erlaubte, von der Verfolgung zu sprechen, werden wir dies weiterhin tun, egal wie schwierig es ist. Wir werden dies bis zum letzten Tag der Verfolgung tun.
Viele lokale Medien haben diesen Prozess seit der ersten Verhandlung im Juli sehr aufmerksam verfolgt. Die Medien berichteten über alle Verhandlungen auf allen Gerichtsebenen, sogar über die Treffen im Vorfeld der Verhandlungen, obwohl die meisten Berichte verzerrt und verleumderisch waren. Doch waren sie alle am 28. August im Gericht verschwunden. Sie schwiegen alle.
Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.ca/mh/articles/2006/12/1/143673.html
Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2006/12/2/80496.html
Übersetzt am: 2006-12-04
Veröffentlicht in www.minghui.de am: Dienstag 5. Dezember, 2006
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