Dienstag, 5. Dezember 2006
Menschenrechte für Falun Gong-Anhänger in China gefordert
wahrheit, 14:37h
Petitionsausschuss des Bundestages votiert einstimmig für eine Aufforderung an die Bundesregierung und das Parlament
Die Neue Epoche 29.11.2006 09:54
Frau Gao Rongrong, eine Falun Gong-Praktizierende, war Buchhalterin am Luxun College für bildende Künste in Shenyang. Ein Foto von 2003 vor ihrer Verhaftung. (Foto: Falun Gong Informationszentrum - www.faluninfo.de)
Frau Gao Rongrong nach beispielloser Folter, die ihr Gesucht entstellte. Sie starb nach Flucht und Wiederverhaftung am 12. Juni 2005 - schwer bewacht - schließlich an den Folgen der Folter und ihrer Verfolgung. (Foto: Falun Gong Informationszentrum)
Berlin - Bundestag und Bundesregierung sollen sich bei der politischen Führung der Volksrepublik China für Falun Gong-Anhänger einsetzen und auf die Herstellung der Meinungs-, Glaubens- und Versammlungsfreiheit in China hinwirken. Dies hat der Petitionsausschuss des Bundestages am 22.November einstimmig beschlossen und die zugrunde liegende Eingabe dem Auswärtigen Amt "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Bei der Verfolgung von Falun Gong-Anhängern durch die chinesische Regierung habe es eine Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen und Tötungen in China gegeben, heißt es in der Petition weiter.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses war das harte Vorgehen der chinesischen Behörden gegen die Mitglieder dieser religiösen Bewegung seit deren Verbot 1999 Anlass zu großer Besorgnis. Deshalb sei das Thema häufig in bilateralen Gesprächen zwischen Vertretern der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland erörtert worden. Daneben gebe es auch Initiativen auf EU-Ebene. Dabei seien auch Listen mit Namen von Betroffenen übergeben und "nachdrücklich" ein Ende der Diskriminierung und Misshandlung von Falun Gong-Anhängern sowie deren Freilassung gefordert worden. Der Petitionsausschuss war deshalb der Auffassung, dass die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene weiterhin alle ihre Möglichkeiten nutzen soll, damit das "menschenrechtswidrige Vorgehen" beendet wird. Dies solle auch Gegenstand von politischen Gesprächen von Parlamentariern mit der chinesischen Führung sein. Die Volksrepublik China werde nur dann ein verlässliches und anerkanntes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft werden, wenn es gelinge, diese von der Notwendigkeit substanzieller Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte zu überzeugen.
www.bundestag.de
Die Neue Epoche 29.11.2006 09:54
Frau Gao Rongrong, eine Falun Gong-Praktizierende, war Buchhalterin am Luxun College für bildende Künste in Shenyang. Ein Foto von 2003 vor ihrer Verhaftung. (Foto: Falun Gong Informationszentrum - www.faluninfo.de)
Frau Gao Rongrong nach beispielloser Folter, die ihr Gesucht entstellte. Sie starb nach Flucht und Wiederverhaftung am 12. Juni 2005 - schwer bewacht - schließlich an den Folgen der Folter und ihrer Verfolgung. (Foto: Falun Gong Informationszentrum)
Berlin - Bundestag und Bundesregierung sollen sich bei der politischen Führung der Volksrepublik China für Falun Gong-Anhänger einsetzen und auf die Herstellung der Meinungs-, Glaubens- und Versammlungsfreiheit in China hinwirken. Dies hat der Petitionsausschuss des Bundestages am 22.November einstimmig beschlossen und die zugrunde liegende Eingabe dem Auswärtigen Amt "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Bei der Verfolgung von Falun Gong-Anhängern durch die chinesische Regierung habe es eine Reihe von schweren Menschenrechtsverletzungen und Tötungen in China gegeben, heißt es in der Petition weiter.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses war das harte Vorgehen der chinesischen Behörden gegen die Mitglieder dieser religiösen Bewegung seit deren Verbot 1999 Anlass zu großer Besorgnis. Deshalb sei das Thema häufig in bilateralen Gesprächen zwischen Vertretern der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland erörtert worden. Daneben gebe es auch Initiativen auf EU-Ebene. Dabei seien auch Listen mit Namen von Betroffenen übergeben und "nachdrücklich" ein Ende der Diskriminierung und Misshandlung von Falun Gong-Anhängern sowie deren Freilassung gefordert worden. Der Petitionsausschuss war deshalb der Auffassung, dass die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene weiterhin alle ihre Möglichkeiten nutzen soll, damit das "menschenrechtswidrige Vorgehen" beendet wird. Dies solle auch Gegenstand von politischen Gesprächen von Parlamentariern mit der chinesischen Führung sein. Die Volksrepublik China werde nur dann ein verlässliches und anerkanntes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft werden, wenn es gelinge, diese von der Notwendigkeit substanzieller Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte zu überzeugen.
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