Freitag, 5. Dezember 2008
Die chinesische Botschaft lehnt die Verlängerung eines Passes ab
wahrheit, 08:15h
Von einem deutschen Praktizierenden
(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Yuan Mei Xian hat fünfzehn Jahre in Hamburg gelebt. Am 08. September 2008 war eine Verlängerung ihres chinesischen Passes notwendig. Als sie diese beantragte, verkündete ihr die chinesische Botschaft, dass ihr alter Pass nicht verlängert werden könne und falls sie einen neuen Pass beantragen wolle, müsse das Ministerium für Öffentliche Sicherheit in China zustimmen.
Nach einer Wartezeit von über zwei Monaten, erschienen Yuan Mei Xian und ihre Familienangehörigen am 14. November erneut bei der chinesischen Botschaft. Die Antwort eines jungen Beamten namens Pan lautete, er habe von China noch keine Zustimmung erhalten und so könne er ihr jetzt keinen Pass ausstellen, auch nachdem ihm nachträglich einige Dinge nicht klar seien.
Daher gingen Fr. Yuan und ihre Familie am 20. November zur Verwaltung für den Bereich Eimsbüttel in Hamburg und trugen dort vor, dass ihr Pass ohne Angabe von Gründen nicht bewilligt worden sei. Sie beantragte auch ein zeitlich begrenztes Identitätszertifikat. Die Hamburger Regionalverwaltung empfand diese Aktion der chinesischen Botschaft als nicht vorstellbar. Die ganze Familie von Fr. Yuan praktiziert Falun Gong und sie erklärten der Hamburger Verwaltung bei dieser Gelegenheit die wahre Situation über die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh (Kommunistische Partei Chinas). Sie berichteten, dass über 3.000 Praktizierende in China bei der Verfolgung zu Tode kamen und dass mehrere Zehntausend Menschen unschuldig in Zwangsarbeitslager eingewiesen wurden und auch wie viel mehr Menschen rechtswidrig verhaftet und in Gefängnisse, psychiatrische Anstalten usw. gesteckt wurden; und dass es auch viele Falun Gong-Praktizierende im Ausland gibt, deren Passverlängerungen ohne Begründung abgelehnt wurden.
Die Hamburger Verwaltung gestattete Yuan Mei Xian zur chinesischen Botschaft zu gehen, um ein schriftliches Dokument als Nachweis anzufordern, dass man Frau Yuan weder die Verlängerung ihres Passes noch die Ausstellung eines neuen Passes gewähren wollte. Daraufhin suchte die ganze Familie von Frau Yuan erneut die chinesische Botschaft in Hamburg auf. Zuvor allerdings unterrichtete ein Praktizierender einen Polizisten und schilderte diesem ihr Problem und bat darum, bei der Beantragung des Dokuments als Zeuge dabei zu sein. Dieser Polizist zeigte Verständnis und stimmte sofort zu.
Als sie hereinkamen, war der Beamte namens Wang immer noch am Schalter und nachdem die Praktizierende den Grund für ihr Kommen erläutert hatte, sagte er sofort: „Diese Art von Bestätigung können wir nicht ausstellen. Weil noch kein Bescheid aus China eingegangen ist, kann es möglich sein, dass ein solcher Bescheid später kommt oder es wird keinen Bescheid geben und so kann ich nicht sagen, dass ich ihnen einen geben oder nicht geben kann.“ Die Praktizierende forderte, dass der Beamte mit seinem Namen ihr schriftlich bestätige: „Herr Pan bestätigt …“ was dieser jedoch ablehnte, der Beamte würde eine derartige Bestätigung nicht ausstellen, weil er es ablehne, jegliche Form eines schriftlichen Beweises auszustellen. Der anwesende Polizist konnte die Handlungsweise und das Verhalten der chinesischen Botschaft nicht begreifen. Ein Praktizierender erklärte, dass innerhalb Chinas viele Befehle und Anweisungen zur Unterdrückung von Falun Gong nur mündlich erteilt würden und dass es keine schriftlichen Dokumente darüber gebe. Der Polizist verstand sofort und sagte: „Sie (die KPCh) will keine Beweise hinterlassen.“
Frau Yuan und ihre Familie brachten zum Ausdruck, wie sie durch dieses Ereignis das schlechte Gewissen und die Feigheit der KPCh erkennen könnten und sie ganz klar wüssten, dass die ganze Verfolgung von Falun Gong illegal ist und keiner Untersuchung standhalten könne, dass sie nicht wagen, sie öffentlich zu machen und sie zuzugeben, weswegen sie auch nicht wagen, irgendwelche Dinge zu produzieren, wie z.B. ein schriftliches Dokument. Was die Falun Gong-Praktizierenden dann tun wollten, den gutherzigen deutschen Menschen und der Deutschen Regierung über die KPCh und die bösen Taten ihres Gangsterregimes zu berichten, um mehr Menschen in einer freien demokratischen Gesellschaft zu zeigen, wie die KPCh ihre Verfolgung ins Ausland ausdehnt und wie sie mit derartigen Methoden eine Verlängerung von Pässen zu verhindern versucht. Frau Yuan hofft, dass mehr Menschen die Wahrheit über Falun Gong verstehen werden und dass die Verfolgung gemeinsam gestoppt werden kann.
Dieser Artikel auf Englisch
Dieser Artikel auf Chinesisch
Veröffentlicht in www.minghui.de am: 04.12.2008
(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Yuan Mei Xian hat fünfzehn Jahre in Hamburg gelebt. Am 08. September 2008 war eine Verlängerung ihres chinesischen Passes notwendig. Als sie diese beantragte, verkündete ihr die chinesische Botschaft, dass ihr alter Pass nicht verlängert werden könne und falls sie einen neuen Pass beantragen wolle, müsse das Ministerium für Öffentliche Sicherheit in China zustimmen.
Nach einer Wartezeit von über zwei Monaten, erschienen Yuan Mei Xian und ihre Familienangehörigen am 14. November erneut bei der chinesischen Botschaft. Die Antwort eines jungen Beamten namens Pan lautete, er habe von China noch keine Zustimmung erhalten und so könne er ihr jetzt keinen Pass ausstellen, auch nachdem ihm nachträglich einige Dinge nicht klar seien.
Daher gingen Fr. Yuan und ihre Familie am 20. November zur Verwaltung für den Bereich Eimsbüttel in Hamburg und trugen dort vor, dass ihr Pass ohne Angabe von Gründen nicht bewilligt worden sei. Sie beantragte auch ein zeitlich begrenztes Identitätszertifikat. Die Hamburger Regionalverwaltung empfand diese Aktion der chinesischen Botschaft als nicht vorstellbar. Die ganze Familie von Fr. Yuan praktiziert Falun Gong und sie erklärten der Hamburger Verwaltung bei dieser Gelegenheit die wahre Situation über die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh (Kommunistische Partei Chinas). Sie berichteten, dass über 3.000 Praktizierende in China bei der Verfolgung zu Tode kamen und dass mehrere Zehntausend Menschen unschuldig in Zwangsarbeitslager eingewiesen wurden und auch wie viel mehr Menschen rechtswidrig verhaftet und in Gefängnisse, psychiatrische Anstalten usw. gesteckt wurden; und dass es auch viele Falun Gong-Praktizierende im Ausland gibt, deren Passverlängerungen ohne Begründung abgelehnt wurden.
Die Hamburger Verwaltung gestattete Yuan Mei Xian zur chinesischen Botschaft zu gehen, um ein schriftliches Dokument als Nachweis anzufordern, dass man Frau Yuan weder die Verlängerung ihres Passes noch die Ausstellung eines neuen Passes gewähren wollte. Daraufhin suchte die ganze Familie von Frau Yuan erneut die chinesische Botschaft in Hamburg auf. Zuvor allerdings unterrichtete ein Praktizierender einen Polizisten und schilderte diesem ihr Problem und bat darum, bei der Beantragung des Dokuments als Zeuge dabei zu sein. Dieser Polizist zeigte Verständnis und stimmte sofort zu.
Als sie hereinkamen, war der Beamte namens Wang immer noch am Schalter und nachdem die Praktizierende den Grund für ihr Kommen erläutert hatte, sagte er sofort: „Diese Art von Bestätigung können wir nicht ausstellen. Weil noch kein Bescheid aus China eingegangen ist, kann es möglich sein, dass ein solcher Bescheid später kommt oder es wird keinen Bescheid geben und so kann ich nicht sagen, dass ich ihnen einen geben oder nicht geben kann.“ Die Praktizierende forderte, dass der Beamte mit seinem Namen ihr schriftlich bestätige: „Herr Pan bestätigt …“ was dieser jedoch ablehnte, der Beamte würde eine derartige Bestätigung nicht ausstellen, weil er es ablehne, jegliche Form eines schriftlichen Beweises auszustellen. Der anwesende Polizist konnte die Handlungsweise und das Verhalten der chinesischen Botschaft nicht begreifen. Ein Praktizierender erklärte, dass innerhalb Chinas viele Befehle und Anweisungen zur Unterdrückung von Falun Gong nur mündlich erteilt würden und dass es keine schriftlichen Dokumente darüber gebe. Der Polizist verstand sofort und sagte: „Sie (die KPCh) will keine Beweise hinterlassen.“
Frau Yuan und ihre Familie brachten zum Ausdruck, wie sie durch dieses Ereignis das schlechte Gewissen und die Feigheit der KPCh erkennen könnten und sie ganz klar wüssten, dass die ganze Verfolgung von Falun Gong illegal ist und keiner Untersuchung standhalten könne, dass sie nicht wagen, sie öffentlich zu machen und sie zuzugeben, weswegen sie auch nicht wagen, irgendwelche Dinge zu produzieren, wie z.B. ein schriftliches Dokument. Was die Falun Gong-Praktizierenden dann tun wollten, den gutherzigen deutschen Menschen und der Deutschen Regierung über die KPCh und die bösen Taten ihres Gangsterregimes zu berichten, um mehr Menschen in einer freien demokratischen Gesellschaft zu zeigen, wie die KPCh ihre Verfolgung ins Ausland ausdehnt und wie sie mit derartigen Methoden eine Verlängerung von Pässen zu verhindern versucht. Frau Yuan hofft, dass mehr Menschen die Wahrheit über Falun Gong verstehen werden und dass die Verfolgung gemeinsam gestoppt werden kann.
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Veröffentlicht in www.minghui.de am: 04.12.2008
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