Samstag, 15. November 2008
UN-Ausschuss fordert Untersuchung über Folter in China
(Minghui.de) Am 7. November 2008 forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die chinesische Regierung auf, Einzelheiten über die Gefangenen zu veröffentlichen, einschließlich derjenigen, die im Gewahrsam starben.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters vom 7. November 2008 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter seine Berichterstattung in Bezug auf die Begutachtung der Situationen in China. Es wurde Unzufriedenheit zum Ausdruck bezüglich der ernsthaften Informationslücken über die Situation der chinesischen Gefangenen. Informationen im Rechtswesen seien in China ein Staatsgeheimnis.

Mehr als ein Dutzend Menschenrechtsorganisationen hatten ihre Berichte dem UN-Ausschuss gegen Folter übergeben. Diese beinhalten Informationen über Gräueltaten, die in chinesischen Polizeidienststellen, Gefängnissen und Haftanstalten stattfanden sowie Angriffe in diesen Einrichtungen gegen Falun Gong-Übende und Rechtsanwälte für Menschenrechte.

Der in Genf ansässige Ausschuss untersucht die Berichte der internationalen Menschenrechtsorganisationen. Diese weisen darauf hin, dass die Häftlinge in chinesischen Gefängnissen gewalttätiger Verfolgung ausgesetzt sind, einschließlich Schlägen, sexuellem Missbrauch und Folter.

Laut Felice Gaer, Mitglied des UN-Ausschusses gegen Folter, seien die Informationen bezüglich der Situationen von Gefangenen in China sehr mangelhaft.
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Veröffentlicht in www.minghui.de am: 14.11.2008

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Shen Honglei wurde fünf Mal in Shanghai vor Gericht gestellt
(Minghui.de) Frau Shen Honglei wurde ein Jahr lang von Polizisten und Agenten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) des „Büro 610” (1) in Shanghai illegal inhaftiert. Während dieser Zeit stellte man sie fünf Mal vor Gericht und hat sie immer noch nicht verurteilt. Dennoch steckten sie Mitarbeiter des “Büro 610“ für dreieinhalb Jahre in ein Zwangsarbeitslager.

Shen Honglei, 53 Jahre alt, lebt in der Qinghe Straße, Bezirk Jiading in Shanghai. Am 9. Oktober 2007 brachen um Mitternacht KPCh-Agenten des “Büro 610” und die lokale Polizei in das Haus von Shen Hongleis älterer Schwester ein, nahmen Shen Honglei fest und sperrten sie in das Heiyuqiao Gefängnis im Bezirk Jiading. Nach einem Jahr ist sie dort immer noch eingesperrt. Währenddessen war es ihrer Familie nicht gestattet, sie zu besuchen, noch wurde sie darüber informiert, als Shen Honglei vor Gericht gestellt wurde.

Am Nachmittag des 4. September 2008 erreichte Shen Hongleis ältere Schwester, noch bevor die letzte Gerichtsverhandlung begann, mit der Unterstützung von einigen freundlichen Menschen das Gericht, weil sie bei der Anhörung zugegen sein wollte. Doch Zhu Peihua, ein KPCh-Agent, befahl anderen Leuten, sie aus dem Gericht zu bringen. Das Wohnverwaltungskomitee sperrte Shen Honglei gewaltsam ein. Sie ließen sie nicht gehen, bis die Gerichtsverhandlung beendet war. Es wurde kein Urteil verkündet.

Nach der 5. illegalen Gerichtsverhandlung suchte Shen Hongleis ältere Schwester das Bezirksgericht und das lokale „Büo 610“ mehrmals auf und bat um Informationen zu Shens Fall. Sie teilten ihr mit, dass das Gericht vorhabe, Shen Honglei zu einem Jahr Gefängnis zu verurteilen. Doch drei Tage später erhielten die Familienangehörigen einen Brief mit der Information, dass Shen Honglei zu dreieinhalb Jahren im Zwangsarbeitslager verurteilt worden wäre. Das Datum auf dem Brief war später datiert als der letzte Tag, an dem es möglich gewesen wäre, bei einem höheren Gericht Berufung einzulegen. Das Resultat war, dass die Familie keine Gelegenheit hatte, für Shen Honglei Berufung einzulegen.

“Büro 610” im Jiading Bezirk, Shanghai: Zhu Peihua, 86-13122331202 (Mobil), Wang Min

17. Oktober 2008

Anmerkung:
(1) „Büro 610“: Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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Veröffentlicht in www.minghui.de am: 14.11.2008

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